Profil : Cathleen Junghanns
Biographie
Cathleen Junghanns, geboren 1970 in Rüdersdorf, absolvierte das Studium der Rechte an der
Friedrich-Schiller-Universität Jena. Darauf folgten das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Gera sowie die
Zulassung zur Anwaltschaft 1998. Frau Junghanns verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.
Rechtsanwältin Junghanns fasziniert an ihrem Beruf die kritische Auseinandersetzung mit Recht und
Sozialverhältnissen im Interesse des Bürgers. Dabei kann dieser auf die ausgeprägte Sozialkompetenz der Juristin
vertrauen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familien- und Erbrecht
- Kaufvertragsrecht
- Reiserecht
Rechtsanwältin Cathleen Junghanns bearbeitet Ihre Mandate aus den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und
Allgemeines Zivilrecht.
Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit
einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei Scheidung einer Ehe
bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen
Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige
Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.
Das Vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”,
“Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat
gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den
Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter
Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Cathleen Junghanns versucht daher stets,
auch mit der Gegenseite zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen
erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig fort.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon
vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn
während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, kann Ihnen Frau
Junghanns in einem persönlichen Beratungsgespräch aufzeigen. Zur Vermögensauseinandersetzung gehört die
Klärung der Frage, ob einer der Ehepartner das gemeinsame Familienheim übernehmen und den anderen
auszahlen kann oder ob das Haus an Dritte verkauft werden muss. Darüber hinaus gehören hierher auch die
Aufteilung sonstiger Vermögenswerte wie Bankguthaben, Lebensversicherung, Fahrzeuge et cetera, aber auch die
Übernahme und der Ausgleich von etwaig vorhandenen gemeinsamen Schulden. Ein Schwerpunkt von
Rechtsanwältin Junghanns stellt auch die Gestaltung einer Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei
Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu
berücksichtigen.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden
gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als
geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung,
durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung
steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Cathleen Junghanns
hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Aufgabe der Rechtsanwältin bei der erbrechtlichen Beratung ist es, das
aus verschiedenen historischen Quellen abgeleitete, sehr subtil geregelte, aber überwiegend unbekannte deutsche
Erbrecht mit den davon oft erheblich abweichenden Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen.
Nahezu jeder Erbfall wirft juristische Probleme auf, die selbst bei umsichtigen vor und für den Todesfall getroffenen
Regelungen durch den Erblasser nicht vermieden werden können. Probleme ergeben sich beispielsweise aus der
Berechnung und der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, aus Haftungsfragen gegenüber dem Erben nach
dem Erbfall, aus stattfindender Erbauseinandersetzung, aus Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie
nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins. Rechtsanwältin Cathleen Junghanns
unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung dieser Problemkreise und hilft Ihnen, sowohl im
jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung von Testament und/oder Erbvertrag sowie
bei Entscheidungen bezüglich der vorweggenommenen Erbfolge und auch bei der Errichtung einer
Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Zum Bereich Erbrecht gehört auch der Wunsch vieler Mandanten, vom Rechtsanwalt eine letztwillige Verfügung
formulieren zu lassen. Diese muss notariell beurkundet werden, kann aber auch eigenhändig niedergeschrieben
und unterzeichnet werden. Hierzu gehört auch die Aufsetzung eines Erbvertrages. Schließlich kann in diesem
Zusammenhang auch die Überschreibung von Immobilien wichtig werden, dies auch unter
erbschaftssteuerrechtlichen Gesichtspunkten. Bei diesen oder ähnlichen Problemen finden Sie in Rechtsanwältin
Junghanns eine qualifizierte Ansprechpartnerin.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Bei jedem geschäftlichen
Kontakt kann es zu Kontroversen und Streitigkeiten kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und
auszugleichen, prüft Frau Junghanns Ihre Verträge. Ebenso berät sie Sie unter anderem bei der Geltendmachung
und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Pflichten.

