Profil : Jürgen Trautmann

Biographie

Jürgen Trautmann wurde 1954 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte
er nach seinem Studium der Rechte an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg ab. Seine
Referendarzeit absolvierte Herr Trautmann im Landgerichtsbezirk Würzburg. Der Jurist, 1982 als Rechtsanwalt
zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Jürgen Trautmann spricht
gut Englisch und Französisch. Im Übrigen verfügt er über Grundkenntnisse in Italienisch und Spanisch.

Herrn Trautmann fasziniert an seinem Beruf die forensische Tätigkeit, also das Auftreten vor Gericht.


Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt Jürgen Trautmann berät und vertritt Sie im Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im
Allgemeinen Zivilrecht.

Der Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht vereinbart sich gut mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Hier erstreckt sich
die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung (Verkehrszivilrecht),
Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die
Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung,
Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschäden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den
Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster
Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit
gegeben, Bußgeldbescheide und Strafbefehle auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Jürgen Trautmann
finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht. Der Versicherungsvertrag bildet die Grundlage für
Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem
Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann,
wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis
ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des
Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheit.

Rechtsanwalt Jürgen Trautmann berät und vertritt seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen
und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum
Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) in
allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung,
Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung,
Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder
Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint
feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht
hätte und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat.
Rechtsanwalt Trautmann hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.


Spezialitäten

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen
zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel
Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht
bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger”
können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige
Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt
mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig
fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert
werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Jürgen Trautmann die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um
daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche
Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen. Herr Trautmann deckt das gesamte Strafrecht ab.
Er übernimmt beispielsweise Mandate aus dem Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder bei Delikten im
Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BTM).


Außerberufliche Engagements

Privat ist Jürgen Trautmann geschichtlich sehr interessiert. Außerdem entspannt er bei klassischer Musik.

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